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Sicherungsschein

Brauche ich einen Sicherungsschein?

Der Sicherungsschein deckt das Risiko der Insolvenz des Sprachreiseveranstalters ab.

Als Vermittler von Sprachreisen gibt es für uns keine rechtliche Grundlage einen Sicherungsschein auszustellen. Sie buchen bei uns direkt bei der Sprachschule. Sie erhalten die Rechnung auch direkt von der Schule. Es besteht als keine Notwendigkeit für eine Ausfallversicherung eines Reiseveranstalters.

Sprachreiseveranstalter dagegen sind gesetzlich verplichtet einen Sicherungschein auszugeben. Er versichert sie gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters und nicht gegen die der Sprachschule.

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